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Channel: Kommentare zu: ExtraEnergie GmbH (Hitstrom, Hitgas, prioenergie, priogas) weiter auf Abzockkurs
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Von: E- Ing. Kunde von Priostrom

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Hallo Mitstreiter,

2 Einschreiben weiter, hat sich Priostrom bemüht, mir ein personalifiziertes Mail zurückzusenden.

Nun sind neben dem 27.1 und dem 28.1 auch der 29.1, als Übersendungstermin des Preisankündigungsmails von Prio Strom genannt worden.

Das ist ein “Drecksladen”
Ich habe alle Mails´s incl. SPAM an diesen 3 Tagen nachgsehen und habe definitiv NICHTS bekommen.

Priostrom ist eine einzige Betrugsmasche. Ich habe nun für April und Mai keine Beiträge mehr bezahlt und frühstücke erst einmal meinen Bonus in Form von kwh Lieferungen an mich ab.
Ab Mitte Juni habe ich keinen Bonus mehr, dann muß Prio Strom Farbe bekennen. Geld bekommen die keines mehr.
Parallel habe ich die Sache von einem Anwalt bearbeiten lassen.

Ich werde weiter berichten.


Von: Andreas Müller

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Hallo!
Das war bei mir genauso.
Sollte auch eine E-Mail mit Preiserhöhung erhalten haben,welche ich zu 100% nicht erhalten habe. (Sept.2013)
Habe dann einen Rechtsanwalt beauftragt der die Einzugsermächtigung entzogen hat und ich überweise nur noch den alten Abschlag vor der Preiserhöhung.
Es kamen dann immer nur noch vorgefertigte Mahnschreiben und heute kam die Fristlose Kündigung durch Prioenergie per E-Mail zu 21.05.2014!!
Ich bin mal gespannt was bei der Schlußrechnung raus kommt!
Wede nur den Tarief vor der Preiserhöhung Zahlen!
Oder sollte man Wiederspruch gegen die Schlußrechnung einreichen?
Bin jedenfalls froh das ich bei diesem Verein raus bin!!
“Letzte Schlacht” Schußabrechnung!! ;-) :-)

Gruß,
Saubaer25

Von: Dieter Lohmeier

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Hallo Herr Müller,
bei mir war das ähnlich. Ich habe nach der Kündigung von denen hintereinander 3 Schlußrechnungen erhalten, jede einzelne nicht nachvollziehbar und falsch. Jetzt habe ich schon 4 Monate nichts mehr von denen gehört. Die machen nach der Kündigung im gleichen Stil weiter wie vorher. Auf jeden Fall sollte gegen jede einzelne Schlußrechnung noch einmal qualifiziert Widerspruch eingelegt werden und eine Gegenrechnung aufgestellt werden. Sie können ggf. Ihren Rechtanwalt damit beauftragen. Die Ihnen bisher entstandenen bzw. noch entstehenden Kosten können Sie als Gegenforderung aufrechnen.
MfG
D. Lohmeier

Von: Dieter Lohmeier

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Ich habe ebenfalls Strafanzeige gestellt gegen:
den Geschäftsführer Extra-Energie/Hitstrom -Samuel Schmidt-
den Geschäftsführer eg-factory – Thomas Stiegler-
den Geschäftsführer Glotec-Ventures (der Mutterkonzern)
– Mordechey M. Ben-Moshe -
wegen arglistiger Täuschung, versuchten Betruges, Betruges und Nötigung
die Geschäftsführer des Vergleichsportals Verifox wegen Beihilfe

Von: Heuer

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AGB lesen hilft immer! In denen steht: nur auf dem Postweg kündbar! Ich bin einer der “bemühten” Agents., aber manchmal ist man machtlos, weil der Kunde einfach die AGB nicht gelesen hat.

Probleme entstehen auch dann, wenn der Kunde die E-Mail als Antwort auf eine von extraenergie automatich versandte E-Mail sendet. Da heißt die Absendeadresse des Programms “no repley@…de” (landet irgendwo bis nirgendwo und wird dann erst per Zufall gefunden). Soviel Englisch sollte man schon können, um zu verstehen, dass man dort keine Antwort hin sendet. Und etwas Sorgfalt gehört auch dazu – nämlich erst einmal zu sehen, wohin man die E-Mail sendet, bevor man auf”absenden” klickt! Man muss dann nur die normale E-Mail Adresse von extraenergie, prioenergie oder hitenergie einfügen und schon dauert die Antwort nicht 3 Wochen. Wir antwortetn teilweise noch am gleichen Tag – je nach E-Mail und Anrufaufkommen.

Von: Heuer

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Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Man sollte alle E-Mails lesen, die vom Stromanbieter (welchem auch immer) kommen. Nattürlich wäre es fairer, die Preiserhöhung leich auf der ersten Seite, deutlich hervorgehoben, mitzuteilen und dannach mit lagamtmigen Erklärungen zu kommen, aber derzeit ist es anschienend noch erlaubt dine Preiserhöhung so zu verpacken. Machen leider auch andere Anbieter so. Nur die Grundversorger sind seit kurzem gesetzlich dazu verpflichtet. Rheinenergie hat seine AGB daraufhin geändert. Nun steht der neue Preis auf der ersten Seite, fett gedruckt, aber immer noch als Blickfang erst einmal der Nettopreis (ohne Mwst.).
Da muss man eben den Gesetzgeber wieder bemühen, damit er vorschreibt, dass eine Preiserhöhung im oberen Teil der ersten Seite, fett gedruckt und als Bruttopreis mitgeteilt wird, ebenso die daraus resultierende Sonderkündigungsfrist.

Von: Heuer

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Ein Problem bei der Berechnung der Abschläge, mal abgesehen von Fehlern der Mitarbieter, ist die Tatsache, dass die Netzbetreiber die Netzhoheit haben und erst einmal einem gemeldeten Jahresverbrauch zustimmen müssen. dAs ist meisten s kein Problem, aber die Energieanbieter sind vorsichtig damit, den vom Kunden geannnten voraussichtlichen Jahresverbrauch geleich zu aktezptieren, weil sie die Durchleitungsgebühren zahlen müssen,die sich nach den Verbrauchsangaben richte. Weichen diese stark von den Angaben des Netzbeteribers ab, und stimmt der Strom-/Gaslieferant zu oft von den Verbrauchsprognosen des Netzbetreibers ab, weil der Kunde doch mehr verbraucht hat, dann kann der Netzbetreiber dem Stromlieferanten den Vertrag kündigen, bzw. ihm für das nächste Jahr keinen neuen Vertrag geben. Damit wären dann hunderttausende Kunden auf einmal nicht mehr belieferbar. Das ist ein Grund mit Verbrauchsmeldungen des Kunden, die stark von den Prognosen des Verteilnetzbetreibers abweichen (Besitzer sindoft die Grundversorger), eher vorsichtig umzugehen und führt manchmal dazu, dass es länger duaert, bis dem Wunsch des Kunden entsprochen werden kann.

Von: Heuer

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Dümmlinge eher bzw. schlecht geschulte Agents


Von: Heuer

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Bonus wird immer ausgezahlt, bzw. dem Kundenkonto gut geschrieben, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind: min. 12 Monate in Belieferung und keine Zahlungsprobleme. War früher evtl. anders.

Von: admin

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Die Klausel “Eine Kündigung ist nur auf dem Postweg möglich” ist unwirksam. Eine Kündigung ist gemäß jüngeren Urteilen sogar per E-Mail möglich. Natürlich hier an eine richtige Adresse und nicht an “noreply”.

Nicht alles was in den AGB steht ist auch rechtens. Der Verbraucher kann sich auf die allgemein gültigen Grundsätze stets verlassen.

Von: Haushaltsschutzbrief

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Finger weg die Leute dort arbeiten für Hungerlöhne und werden angehalten die Kunden hinzuhalten.

Von: Elke Köcher

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Ich kann nur sagen: Finger weg von Priostrom/ExtraEnergie! Wir haben heute unsere Schlussrechnung bekommen. Da steht doch ganz frech drin, dass sie unser dickes Guthaben an die eg-factory GmbH (Inkasso-Unternehmen) weiterleiten, die einen offenen Posten abziehen werden. Das ist eine Unverschämtheit, dürfen die unser Guthaben einfach irgendwo hin leiten? Ich glaube nicht, dass das rechtens ist. Wir haben von dieser Inkasso-Firma noch nie irgend eine Nachricht bekommen, dass etwas offen stünde.
Strafanzeige gegen diese Unternehmen unterstütze ich! Und gegen Verivox gleich dazu, denn bei denen steht die ExtraEnergie als Saubermann da. Man braucht nur mal im Internet zu recherchieren und wird sehen, dass dem nicht so ist!

Von: Ehemaliger

Von: Elke

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Wer glaubt, dass sich die ExtraEnergie “gebessert” hat, ist im Irrtum! Bei uns hat die Priogas den Abschlag nach rückwärts erhöht. Nun bei der Schlussrechnung ziehen sie einfach eine sogenannte Inkassogebühr ab, haben in der Abrechnung einen Zahlendreher bei der Verbrauchshöhe. Priogas bleibt uns ca. 90 Euro schuldig. Wir werden einen Anwalt einschalten!
Ich kann nur raten: Finger weg von diesen Unternehmen!

Von: Elke

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Uns ging es genauso, wir haben Widerspruch per Mail. Fax und Einschreiben/Rückschein eingelegt, aber sie überweisen trotzdem das Guthaben ABZÜGLICH dieser dubiosen Inkassogebühr!


Von: Pika

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Wo in den AGB steht der Passus, auf dem Postweg kündbar oder dass Zahlungen ab Fälligkeit sofort zu Leisten sind.
Wenn mann anderen vorhält das sie lesen sollen, dann muss auch dargelegt werden wo soetwas steht.

Von: ehemalige

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Wie zu kündigen ist, steht in Ziff. 1.6 oder Ziff. 1.8 AGB – je nachdem um welche AGB es sich handelt.

Damit die Kündigung wirksam ist, müssen folgende Punkte eingehalten werden:

1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
2. Die Kündigung muss sechs Wochen vor dem Ablauf des Vertrages erfolgen.
3. Die Kündigung muss per Briefpost erfolgen.
4. Die Kündigung muss eigenhändig handschriftlich unterschrieben sein und im Original übersendet werden.
5. Kein Fax und keine Kopie.

Von: Erfried Lorenz

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ich hätte die einschlägigen Foren mal früher lesen sollen. Mit der außerplanmäßigen Erhöhung nach 12-monatiger Vertragslaufzeit hat Hitstrom es bei mir auch versucht. Ich habe daraufhin zu Beginn der Erhöhung gekündigt. Seitdem schuldet mir Hitstrom 125 € wg. Falschberechnung/Ablesung des Zählers. Ich habe dem Netzbetreiber jedoch nachweisen können, dass dieser falsche Zahlen übermittelt hat (Zählertauschkarte). Auf die Erstattung warte ich nun schon 2,5 Jahre. Anwaltliche Hilfe habe ich bereits 1,5 Jahre. Man sollte diesen Anbieter öffentlich an den Pranger stellen. Es scheint sich um Methode zu handeln.

Von: Marisa Claßen

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Nach einem Jahr habe ich eine Rechnung über eine4n Verbrauch von 8008 kW erhalten, obwohl ich nicht aufgefordert worden bin, den Zähler abzulesen. Bisher hatte ich immer einen Verbrauch von ca. 4000 kw und auch jetzt wieder wurden von mir nach13 Monaten 42oo kW abgelesen. Es wurden mir für den überhöhte Rechnung 1.258,oo € und Abschlag € 357,00 vom Konto per Lastschrift eingezogen. Ich habe die Bank angewiesen, die Beträge zurückzubuchen. Daraufhin wurde mir(trotz einer Email meinerseits) eine Mahnung mit 9,50 € Gebühren zugesandt. Auch auf mein Telefongespräch ist nichts weiter geschehen. Bisher keine neue rRechnung nur Mahnungen.

Von: Antiabzocke

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Ich beziehe von der dubiosen Firma Extraenergie Strom.
Trotzdem ich die Abbuchungen widerrief per E-Mail und Fax,
wird trotzdem weiter abgebucht.Das Geld habe ich mir natür- lich zurückgeholt, das von mir nicht unterschriebene (Sepa-) Lastschriftverfahren meiner Bank vorgelegt,und zuvor 2 Abschläge selbst überwiesen.
Extraenergie war weder früher noch heute erreichbar.Der Streit
ging deshalb los,weil mir mitgeteilt wurde,bzgl. vorherigen Anbieter hätte ich 2500 kwh Verbrauch.-Es liegen dbzgl. Betrügereien von Entega sowohl als auch von E-On vor.Den Betrug kann ich beweisen,weil ich den Netzbetreiber aufforderte,mir die abgelesenen Zählerstände schriftlich mit Unterschrift mitzuteilen.Unterschriften fehlten.-Auch auf sämtlichen Rechnungen,Mahnungen,Drohungen sämtlicher Stromanbieter !
Der Strom dürfte nur etwa die Hälfte von dem kosten,was diese
Stromlobby tatsächlich den Verbrauchern abknüpfen will.Die
Strompreise sind gelistet auf EEX-Strombörse !!!
Zumindest EON und Extraenergie sind bei D & B UPIK als Firmen gelistet,unterstehen also dem Handels-und Vertragsrecht.Es wird generell gegen BGB § 315 Billigkeit verstoßen als auch gegen BGB § 126-Unterschriftpflicht.
Auch die dubiosen Methoden der Inkassoabzocke sind bekannt.
Diese dürfen jedoch nur solche Gebühren einfordern,korrekte Forderungen vorausgesetzt,die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richten.Bei einer berechtigten Forderung z.B. von 300,-Euro sind das nicht mal 30 Euro Gebühren !-Urteile zu Inkassofirmen sind im Netz zu finden.
Auch das Bundeskartellamt verhängt Strafen und Sanktionen gegen diese Energieversorgungsbetrüger.
Dort sollte man sich melden,Unterlagen hin schicken,wenn Strom-oder Gasanbieter Betrügereien vornehmen-incl.Mahngebühren-auch für falsche Rechnungen !
Energieversorger haben einen klaren Auftrag:Sie müssen ihren Kunden möglichst preisgünstige Energie liefern(BGB § 315 Billigkeit)–Stattdessen werden Kunden gezielt betrogen,und
statt dessen fahren sie Milliarden Gewinne ein-auf Kosten der Verbraucher/innen.-Siehe Jahresberichte z.B. von Extraenergie.
Link dazu auf : https://de.wikipedia.org/wiki/ExtraEnergie.
Weitere Infos und Urteile findet man auf den Verbraucherschutzseiten.U.A. auf “Bund der Energieverbrau-
cher”.
Des weiteren sollte man auch unbedingt darauf achten,ob Strom-und Gaszähler noch geeicht sind.Veraltetelte Zähler zählen gerne mal zu schnell ! Der Stromzähler von meinem Nachbarn läuft teilweise sogar rückwärts: Am 16.7.2014 stellte eine Firma fest,daß nicht nur an meinem Zähler die Verplomp-
ung fehlte,sondern auch an anderen Zählern !Seit Monaten schreibe ich nun die Zählerstände auf und lasse mir dies auch von Zeugen schriftlich bestätigen.-Bei sämtlichen Gaszählern in unserem Haus gibt es keine Hinweise auf Eichungen.-Daß Brunata ebenfalls betrügt (Telmetric-Zähler an Heizungen bei Ablesung manipuliert durch Eingabe falscher Werte) ist dem Bundeskartellamt ebenfalls bekannt.
Es gibt also ein ganzes Heer von Betrügern,die nur eines wollen:
Bereicherungen auf Kosten der Verbraucher.-Dem muß man sich einfach zur Wehr setzen !-Notfalls mit Polizei drohen bzgl. falscher Verbrauchsschätzungen und Vergleichsbeweis Zählerstände.-Daß die BRD-NGO-Regierung kaum etwas zum Verbraucherschutz beiträgt,dürfte sich darin zeigen,daß sie durch die Betrügereien mehr Steuern kassiert !-Nun ja,das “Firmenimperium der BRD” ist ebenfalls bei https://www.upik.de gelistet !-Das lässt tief blicken !

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